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   VG Düsseldorf, 25.08.2010 - 15 L 1302/10   

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https://dejure.org/2010,26748
VG Düsseldorf, 25.08.2010 - 15 L 1302/10 (https://dejure.org/2010,26748)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.08.2010 - 15 L 1302/10 (https://dejure.org/2010,26748)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. August 2010 - 15 L 1302/10 (https://dejure.org/2010,26748)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Eignungsprüfung Zulassung Rechtsanwaltschaft Erlass Prüfungsleistung Zeugnis juristisch Staatsprüfung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    RAZEignPrV § 5 RAZEignPrV § 6
    Eignungsprüfung Zulassung Rechtsanwaltschaft Erlass Prüfungsleistung Zeugnis juristisch Staatsprüfung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachweis der notwendigen Kenntnisse im Pflichtfach Zivilrecht und im Wahlfach Strafrecht durch das Zeugnis der bestandenen ersten juristischen Staatsprüfung ; Bestehen eines Anspruchs auf Erlass der schriftlichen Prüfungen im Pflichtfach und Wahlfach der Eignungsprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Düsseldorf, 21.06.1996 - 15 K 10216/94

    Anspruch eines aus der Europäischen Union stammenden Bewerbers auf Freistellung

    Auszug aus VG Düsseldorf, 25.08.2010 - 15 L 1302/10
    Nach dem Urteil der Kammer vom 21. Juni 1996, 15 K 10216/94 (NJW 1997, 339 f.) ist ein Anspruch auf (teilweisen) Erlass von Prüfungsleistungen gemäß § 5 S. 1 RAZEignPrV nicht schon dann begründet, wenn die erste juristische Staatsprüfung nachweislich bestanden ist.

    Soweit der Antragsteller sich zum Nachweis der Erlassvoraussetzungen unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung der Kammer, Urteil vom 21. Juni 1996, 15 K 10216/94, NJW 1997, 339 (340), auf sein Zeugnis vom 4. Februar 2004 über die in Bayern erfolgreich abgelegte erste juristische Staatsprüfung beruft, verkennt er jedenfalls, dass nach dem Kammerurteil ein Anspruch auf (teilweisen) Erlass von Prüfungsleistungen nicht schon dann begründet ist, wenn die erste juristische Staatsprüfung nachweislich bestanden ist, sondern die Überprüfung der tatbestandlichen Erlassvoraussetzungen des § 5 S. 1 RAZEignPrV erfordert, "... die abstrakte Aussage des Prüfungszeugnisses durch einen Rückgriff auf die zugrunde liegende Ausbildungs und Prüfungsordnung ..." zu konkretisieren.

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus VG Düsseldorf, 25.08.2010 - 15 L 1302/10
    vgl. etwa Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 25. Oktober 1988, 2 BvR 745/88, Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 1989, 827 f.; Kopp / Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, 16. Auflage 2009, (Kopp / Schenke) zu § 123 Rdnr. 14.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2006 - 7 B 28.05

    Nachweis des Erwerbs der erforderlichen Kenntnisse im deutschen Recht als

    Auszug aus VG Düsseldorf, 25.08.2010 - 15 L 1302/10
    Dies gilt erst recht, nachdem das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. Dezember 2006, 7 B 28.05, juris-Dokumentation, inhaltlich anknüpfend an die Kammerrechtsprechung etwa die für den Erlass der Pflichtfachprüfung im Zivilrecht nach den §§ 6 Abs. 1 Nr. 3, 5 S. 1 RAZEignPrV erforderlichen verfahrensrechtlichen Kenntnisse als nicht schon durch das dort vorgelegte Zeugnis über die bestandene erste juristische Staatsprüfung nachgewiesenen erachtet hat.
  • BVerwG, 05.04.2005 - 6 B 2.05

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestütz auf die Rechtsgründe der

    Auszug aus VG Düsseldorf, 25.08.2010 - 15 L 1302/10
    Der danach im auf die Eignungsprüfung bezogenen Hauptsacheverfahren entsprechend dem Betrag, der im Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 2004, 1327 ff., unter Ziffer II. 36.3 für Streitigkeiten um eine "sonstige berufseröffnende Prüfung" ausgewiesen ist, auf 15.000,00 Euro festzusetzende Streitwert, vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 5. April 2005, 6 B 2.05, juris-Dokumentation; OVG NRW, Beschluss vom 14. September 2006, a. a. O., Urteil der Kammer vom 15. Juni 2007, 15 K 329/06, n. v., war hier in voller Höhe anzusetzen, da das vorläufige Rechtsschutzgesuch auf die Vorwegnahme der Hauptsache gerichtet ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2006 - 14 B 1555/06
    Auszug aus VG Düsseldorf, 25.08.2010 - 15 L 1302/10
    vgl. dazu und dem Folgenden: Beschluss der Kammer vom 26. Juni 2006, 15 L 745/06, www.nrwe.de sowie bestätigend Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. September 2006, 14 B 1555/06, www.nrwe.de.
  • VG Düsseldorf, 26.06.2006 - 15 L 745/06
    Auszug aus VG Düsseldorf, 25.08.2010 - 15 L 1302/10
    vgl. dazu und dem Folgenden: Beschluss der Kammer vom 26. Juni 2006, 15 L 745/06, www.nrwe.de sowie bestätigend Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. September 2006, 14 B 1555/06, www.nrwe.de.
  • VG Düsseldorf, 13.07.2011 - 15 K 5676/09

    Anspruch auf vollständigen bzw. teilweisen Erlass schriftlicher und mündlicher

    vgl. dazu VG Düsseldorf, Beschluss vom 25. August 2010 - 15 L 1302/10 - , unter Hinweis darauf, dass auch nach dem Kammerurteil vom 21. Juni 1996 - 15 K 10216/94 - (NJW 1997, 339 f.) ein Anspruch auf (teilweisen) Erlass von Prüfungsleistungen nicht schon dann begründet ist, wenn die erste juristische Staatsprüfung nachweislich bestanden ist, sondern dass die Überprüfung der tatbestandlichen Erlassvoraussetzungen des § 5 Satz 1 RAZEignPrV erfordert, "... die abstrakte Aussage des Prüfungszeugnisses durch einen Rückgriff auf die zugrunde liegende Ausbildungs- und Prüfungsordnung ..." zu konkretisieren; vgl. ferner OVG NRW, Beschluss vom 15. September 2010 - 14 B 1212/10 -, jeweils juris und www.nrwe.de.

    So auch VG Düsseldorf, Beschluss vom 25. August 2010 - 15 L 1302/10 - und OVG NRW, Beschluss vom 15. September 2010 - 14 B 1212/10 -, jeweils a.a.O.; vgl. ferner: Anwaltsgerichtshof Naumburg, Beschluss vom 19. Mai 2006 - 1 AGH 14/05 -, juris.

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